SRC - Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate)
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt, welches zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) mit der Nutzung eines DSC-Controllers berechtigt.
Die „Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 06. August 2005 besagt, dass jeder deutsche Schiffsführer oder der Schiffsführer, der auf einem Schiff unter deutscher Flagge fährt, welches eine Funkanlage an Bord hat, verpflichtet ist, im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein. Das SRC-Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Kosten für Theorie und Praxis 350,- Euro
(nicht darin enthalten sind die Prüfungsgebühren und Kosten für Lehrmittel)
UBI-Binnenschifffahrtsfunk
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis für Sport- und Berufsbinnenschifffahrt. Es berechtigt nur zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Wer im Besitz des UKW-Sprechfunkzeugnisses UBI ist, ist nicht berechtigt, am Seefunk teilzunehmen.
Kosten für Theorie und Praxis 200,- Euro
(nicht darin enthalten sind die Prüfungsgebühren und Kosten für Lehrmittel)
als Kombinationsprüfung SRC und UBI nur 500,-EUR
LRC - Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate)
Das allgemeine Funkbetriebszeugnis ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt und Traditionsschifffahrt. Es ermöglicht über die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und die Nutzung eines DSC-Controllers hinaus (siehe SRC) das Bedienen von Kurz- und Grenzwellen-Funkanlagen und Satelliten- Funkanlagen. Es ermöglicht den weltweiten Funkverkehr. Das LRC-Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.